Sondervorschrift fr die Verpackung PP 70:
Werden die Hohlladungen einzeln verpackt, mssen die konischen Hhlungen nach unten gerichtet und das Versandstck mit dem Kennzeichen gem der Abbildung 5.2.1.10.1.1 oder 5.2.1.10.1.2 versehen sein. Werden die Hohlladungen paarweise verpackt, mssen die konischen Hhlungen der Hohlladungen einander zugewandt sein, um den Hohlladungseffekt im Falle einer ungewollten Auslsung mglichst gering zu halten.